34. Wiener Landtag (4) | PID Presse

Dringlicher Antrag an den Herrn Landeshauptmann zum Thema „Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung“

Wien (OTS/RK) LAbg. Wolfgang Seidl begründete den dringlichen Antrag mit den steigenden Ausgaben in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an Ausländerinnen und Ausländer. 2010 seien 95 Millionen Euro an nicht-österreichische BezieherInnen ausgeschüttet worden, aktuell sei diese Zahl auf 407 Millionen Euro angestiegen, argumentierte Seidl. Die Bundesregierung habe die Lage erkannt und einen Gesetzesbeschluss vorgelegt. Allerdings hätte die rot-grün geführte Stadt bereits angekündigt, diesen nicht umsetzen zu wollen. Dabei gebe es in der SPÖ durchaus „Vernunftbegabte“, wie den burgenländischen Landesrat Doskozil, die das vorgelegte Modell begrüßen würden. Die Bundesregierung werde angesichts der Kosten jedenfalls handeln und Wien werde das Gesetz umsetzen müssen, zeigte sich Seidl überzeugt.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dominik Nepp, MA nannte die Kritik der rot-grünen Landesregierung am neuen Mindestsicherungs-Gesetz des Bundes „linke Hysterie“ und „linken Alarmismus“. Der Gesetzesvorschlag sei laut Nepp „treffsicher formuliert“. Er versicherte, dass Alleinerzieherinnen und -erzieher, Menschen die an langer Krankheit leiden und Menschen mit Behinderung von der neuen Regelung profitieren würden. Die Reform würde gleichzeitig die „Massenmigration ins Sozialsystem abstellen“, so Nepp. Zudem erschließe es sich ihm nicht, dass man die Reform ablehne, wenn man selbst einen „Österreicher-Bonus“ einführen wolle. In Wien bestehe dringender Handlungsbedarf bei der „Einbremsung der Rekordschulden“, der steigenden Gewalt und bei „unsozialen“ Gebühren. Anstatt hier aktiv zu werden, klage die Landesregierung über ein „Wien-Bashing“, kritisierte Nepp. Die jährlichen Ausgaben in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von 407 Millionen Euro an nicht-österreichische Staatsbürger entsprächen laut Nepp in etwa der jährlichen Neuverschuldung der Stadt Wien. Das aktuelle Defizit sei also durch die „undifferenzierte Willkommenskultur“ entstanden, schlussfolgerte Nepp. Auch der Rechnungshof habe im Bereich der Mindestsicherung bereits Reformen eingefordert. Angesichts dessen sei es für ihn „unverständlich“, dass die Stadt Wien dem Gesetz ablehnend gegenüberstehe.

LAbg. Christoph Wiederkehr, MA betonte die Wichtigkeit einer „fairen Mindestsicherung“ als „soziale Absicherung“. Er habe allerdings auch den Anspruch, „Anreize zu setzen, Menschen zurück ins Erwerbsleben zu bringen“. Die aktuelle Debatte bezeichnete Wiederkehr als „Trauerspiel“ und „inszenierten Kampf zu Lasten der Wienerinnen und Wiener“. Er lehne auch die geführte „Neiddebatte“ ab, die entstehe, wenn man bei der Mindestsicherung kürze und nicht die Arbeitenden entlaste. ÖVP und FPÖ warf Wiederkehr vor, mit falschen Zahlen etwa zu Obdachlosigkeit oder dem Anteil tschetschenischer Familien unter den MindestsicherungsbezieherInnen zu argumentieren, um mit einem „Gefühl des Neides“ Politik zu machen. Wiederkehr sehe bei der Mindestsicherung auch Handlungsbedarf. Es brauche eine „bundesweit einheitliche Regelung“. Die Gesetzesvorlage des Bundes sei „schlampig“ und „verfassungsrechtlich bedenklich“. Außerdem weise sie „inhaltliche Schwächen“ auf, sagte Wiederkehr. Er forderte Bund und Länder auf, zurück an den Verhandlungstisch zu kommen: Es brauche einen „Neustart“, der auch die „Notstandshilfe mitbetrachte“.

LAbg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM attestierte, dass Wien bei der Mindestsicherung „nichts weitergebracht“ hätte. Die SPÖ würde „ihr Kernklientel im Stich lassen“, man hätte für „die Fleißigen keine Antworten“ mehr, konstatierte Wölbitsch. Ihm gehe es um „Gerechtigkeit“; die rot-grüne Stadtregierung hätte „nur Politik für die Bezieherinnen und Bezieher gemacht“ und nicht für die „Erhalter des Systems“. Wölbitsch sah seine Position durch die Mehrheit der WienerInnen unterstützt, dies zeige eine OGM-Umfrage. Die Mindestsicherung sei ursprünglich „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“ gewesen und durch den Einfluss der Grünen zu einem „arbeitslosen Grundeinkommen“ geworden. Die „aktuell besseren Zahlen“ hätten ihre Ursache nicht in der rot-grünen Politik sondern in der Konjunktur. Wien hätte mit 12,3 Prozent die höchste Arbeitslosenquote – auch im Vergleich mit Hamburg, Berlin oder München, so Wölbitsch weiter. Er forderte die Landesregierung abschließend auf, das neue Mindestsicherungsgesetz zu unterstützen.

LAbg. Birgit Hebein freute sich, „nicht in einer Stadt zu leben, wo Politik auf dem Rücken der Ärmsten“ gemacht werde. Anders als im Antrag geschrieben, würde die Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen aktuell sinken, fuhr Hebein fort. Sie wies darauf hin, dass ein Drittel der Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, Kinder aus ärmsten Familien seien. Durch Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sei es laut Hebein außerdem gelungen, dass aktuell 22 Prozent weniger Jugendliche Mindestsicherung beziehen würden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Sorgen bereite Hebein der Anstieg der Kinderarmut um 7 Prozent. Den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Mindestsicherung bezeichnete sie in diesem Zusammenhang als „Armutsverschärfungsgesetz“. Im vorgeschlagenen Grundsatzgesetz würden alle BezieherInnen Kürzungen erfahren, betonte Hebein. Die Begutachtungsfrist der Vorlage hätte laut Hebein zu 160 kritischen Rückmeldungen geführt. Der Entwurf lasse den Ländern „keinen Handlungsspielraum“ und greife somit in Länderkompetenz ein, was verfassungsrechtlich problematisch sei. „Seit zwei Jahren läuft hier eine Kampagne gegen Arme“, sagte Hebein. Dem wolle sie sich entgegenstellen.

(Forts.) gaa

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