FSG-Katzian: Sonderangebot für Verstöße gegen ArbeitnehmerInnenschutz? Nicht mit uns!

Aus für Kumulationsprinzip würde Präventionsgedanken zunichtemachen – vorauseilender Gehorsam gegenüber Großspendern?

Wien (OTS/ÖGB) - "Verwaltungsstrafen haben abschreckende Wirkung, das macht in der Arbeitswelt besonderen Sinn, wenn es um die Vermeidung von Unfällen mit teilweise schweren Folgen bis hin zum Todesfall geht. Umso unverständlicher ist eine aktuelle Gesetzes-Initiative der ÖVP, die das sogenannte Kumulationsprinzip jetzt offenbar völlig außer Kraft setzen will“, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) im ÖGB den aktuellen Vorstoß. Mehrere Verwaltungsübertretungen bedeuten laut diesem Kumulationsprinzip auch mehrere Strafen. Werden auf einem Dach fünf Arbeiter ohne Absicherung beschäftigt, sind fünf Strafen zu verhängen.++++

„Jetzt schlägt die ÖVP vor, dass Arbeitgeber – so die Formulierung im Gesetzestext - wegen Gleichartigkeit der Begehungsform, Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände oder zeitlicher Nahebeziehung nur einmal belangt werden müssen. Eine Formulierung, die das Kumulationsprinzip und vor allem den Präventionsgedanken völlig ad absurdum führt“, so Katzian: „Egal, ob einer oder zwölf Männer ohne Absicherung am Dach angetroffen werden, gestraft werden müsste damit nur einmal.“ Rentieren für die Arbeitgeber würden sich mit diesem Vorschlag beispielsweise auch Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz, die derzeit mit bis zu 3.600 Euro pro Wiederholungsfall geahndet werden können. „Das ist nichts anderes als der Versuch der VP, eine Arbeitszeitflexibilisierung durch eine Hintertür einzuführen.“ 

Der Vorschlag gehe auch angesichts der Tatsache, dass die meisten Strafrahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes seit Jahrzehnten weder erhöht noch valorisiert worden sind, komplett in die falsche Richtung, so Katzian weiter, die abschreckende Wirkung ginge völlig verloren.

Die ArbeitnehmervertreterInnen hätten Gesprächsbereitschaft signalisiert für die Möglichkeit, das Kumulationsprinzip in Ausnahmefällen zu überarbeiten, zum Beispiel dann, wenn das Strafausmaß im Hinblick auf das Verschulden unverhältnismäßig wäre. Von einer generellen Aufweichung beziehungsweise Änderung sei nie die Rede gewesen, so der FSG-Vorsitzende abschließend: „Es wird wohl niemand ernsthaft unsere Zustimmung zu einem Sonderangebot für Verstöße gegen den ArbeitnehmerInnenschutz erwarten! Offensichtlich ist das schon eine ÖVP-Initiative im vorauseilenden Gehorsam gegenüber Großspendern.“ 

Rückfragen & Kontakt:

FSG Presse, Litsa Kalaitzis, Tel. 0676 / 817 111 553

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