Neues Berufsrecht für Ziviltechniker | Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, 07.07.2017

Leichterer Berufszugang, mehr Nachwuchsförderung: ZT-Kammer begrüßt Reform des Ziviltechnikergesetzes (ZTG) und des Ziviltechnikerkammergesetzes (ZTKG)

Wien (OTS) - Der Ministerialentwurf des Ziviltechnikergesetzes 2018 (ZTG 2018) wurde diese Woche zur Begutachtung versandt. Die größte formale Änderung: Das ZTG und das ZTKG wurden zu einem einzigen Berufs- und Kammergesetz verschmolzen.

Bundeskammer-Präsident DI Arch. Christian Aulinger zeigt sich erfreut über die Novelle: „Das ZTG 2018 wird Erleichterungen für den Berufszugang und die Berufsausübung bringen, was wir sehr begrüßen. Ich glaube, dass das Gesetz insgesamt entscheidende Verbesserungen für den Berufsstand mit sich bringt. Zum Beispiel ist die Öffnung der Berufsgruppe ein erklärtes Ziel der Kammer und wird durch das neue Gesetz bestärkt. Beispielsweise können jetzt Universitätsabsolventen sofort als Mitglieder der Kammer beitreten, was früher erst nach Ablegung einer Prüfung in Kombination mit Praxiszeit möglich war. Anwärter sind die Zukunft unseres Berufs, nun können sie die Berufsbedingungen von Anfang an mitgestalten “.

Nach der Begutachtung erfolgt der Beschluss über eine Regierungsvorlage im Ministerrat und anschließend die Abstimmung im Parlament. „Wir sind sehr froh darüber, dass das Wirtschaftsministerium unser neues Berufs- und Kammerrecht so tatkräftig unterstützt und würden uns über einen Beschluss noch in dieser Legislaturperiode sehr freuen“, so Kammer-Vizepräsident BR h.c. DI Rudolf Kolbe.

Rückfragen & Kontakt:

Christine Lohwasser
Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+43 699 106 22 403
christine.lohwasser@arching.at

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