Krankenversicherung für SozialhilfebezieherInnen: Verordnung wird um ein weiteres Jahr verlängert

Hauptausschuss stimmt Entwurf von Sozialministerin Zarfl einhellig zu

Wien (PK) BezieherInnen von Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierter Mindestsicherung bleiben auch im Jahr 2020 im Rahmen des ASVG krankenversichert. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute einstimmig einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Sozialministerin Brigitte Zarfl. Damit wird die seit Anfang 2017 geltende Regelung um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 verlängert, erklärte Abgeordneter Ernst Gödl von der ÖVP. Die Kosten für den Bund werden in den Erläuterungen mit 59,8 Mio. € angegeben, jene der Länder mit 56,5 Mio. €.

Grundsätzlich sind die BezieherInnen einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung bzw. von Sozialhilfe bereits seit 2010 nach dem ASVG krankenversichert. Allerdings wurde nach dem Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung Ende 2016 eine neue Verordnung notwendig. Die damals beschlossene zweijährige Befristung wurde damit begründet, dass der Bund eigentlich Aufgaben der Länder wahrnimmt und einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Krankenversicherung der Betroffenen leistet. Die Verordnung wird nun bereits zum zweiten Mal um ein Jahr verlängert. Konkret deckt der Bund jenen Differenzbetrag der Kosten ab, der sich aus den von den Ländern gezahlten Leistungsaufwendungen und den tatsächlich anfallenden Kosten ergibt.

Aus Sicht der Grünen ist es überfällig, diese Regelung in ein Dauerrecht überzuführen, erklärte Markus Koza die Zustimmung seiner Fraktion. Auch Gerald Loacker (NEOS) sah die Regelung als zielführend an, nutzte aber auch die Gelegenheit, um eine Einbeziehung von Häftlingen in die Krankenversicherung zu fordern. (Fortsetzung Hauptausschuss) gs/gla


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