Schramböck: Arbeitszeitflexibilisierung schafft einheitlichen Rahmen für gelebte Praxis

Normalarbeitszeit wird nicht verändert – Echte Freiwilligkeit im Gesetz verankert

Wien (OTS/BMDW) „Mit der Arbeitszeitflexibilisierung schaffen wir einen einheitlichen Rahmen für gelebte Praxis. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, die Emotionen zurückzufahren und zu einer faktenbasierten Diskussion zurückzukehren. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben diese Verunsicherung, die durch teilweise bewusst geschürte Panikmache entsteht, nicht verdient“, hält Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck heute im Parlament fest. Die Bundesregierung reagiere mit dem neuen Gesetz auf die Realität der Arbeitswelt im Jahr 2018. „Arbeiter und Angestellte, Kreative, IT-Fachkräfte oder die klassische Bürokraft wollen arbeiten, wenn die Arbeit anfällt und dafür vielleicht ein längeres Wochenende. Sie wollen ihre Projekte fertig machen und dann erst gehen. Das ist die Arbeitsrealität 2018 und auch diese Personen haben ein Recht von Arbeitnehmervertretern vertreten zu werden.“ Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde mit dem Gesetz die Freiheit gegeben, über ihre Arbeitszeit selbst zu entscheiden. „Die Normalarbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden bleibt ebenso erhalten wie die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden. Wer etwas Anderes sagt, sagt bewusst nicht die Wahrheit“, so Schramböck, die auf die Eckpunkte des Gesetzes verweist.

Es sei im Gesetz explizit festgehalten, dass den Arbeitnehmern durch eine Ablehnung keine Nachteile entstehen dürfen. „Es kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer die 11. oder 12. Überstunde ablehnen. Wir sorgen hier für eine echte Freiwilligkeit.“ Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer werde gekündigt, wenn er Überstunden ablehne. Das entspreche nicht der Realität in den Betrieben, in denen es ein gutes Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt. Die Wirtschaftsministerin räumt auch mit weiteren Ammenmärchen auf: „Selbstverständlich werden auch in Zukunft alle Zuschläge weiterhin ausbezahlt. Vereinbarte Überstunden sind mit Überstundenzuschlägen oder Zeitausgleich zu vergüten. Und auch hier können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob die Abgeltung in Geld oder durch Zeitausgleich erfolgt.“ Die Erfahrungen aus jenen Branchen, in denen flexible Arbeitszeiten mit bis zu 12 Stunden schon heute möglich sind, zeigen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch mehr Flexibilität profitieren. „Wir haben in Österreich mündige und selbstbestimmte Menschen. Ich fordere daher alle auf, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die neuen Möglichkeiten aufzuklären, die ihnen ab nun zur Verfügung stehen – ohne Angst und Polemik. Dann haben alle etwas davon – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Familien und der Wirtschaftsstandort.“

Rückfragen & Kontakt:

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+43 664 88 69 23 07 / +43 1 711 00-805128
felix.lamezan-salins@bmdw.gv.at

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